Französisches Erbrecht und französisches Immobilienrecht

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Frankreich

Französisches Erbrecht

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler liegt in der Bearbeitung von französischen Erbangelegenheiten.

Das Spektrum reicht hier von dem Entwurf letztwilliger Verfügungen, der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung und – im Fall der Fälle – die Durchsetzung von Ansprüchen der Erben im gerichtlichen Verfahren.

Im droit des successions (Erbrecht) gilt die Faustregel: Der überlebende Ehegatte hat im Erbfall ein Wahlrecht zwischen dem usufruit, also dem Nießbrauch an der Immobilie  oder einem Anteil am nue-propriété (Eigentum) an der Immobilie.

Sollte der Erblasser Kinder haben, die nicht aus der Beziehung zu seinem aktuellen Ehepartner stammen, als enfants du premier lit bezeichnet, so sind diese gegenüber dem Stiefelternteil privilegiert.

Sollte der Erblasser Schenkungen, also donations getätigt haben, die die Erbmasse schmälern, so stehen den Erben Rückforderungsansprüche zu. Diese verjähren erst in 10 Jahren.

Erbrechtliche Fragestellungen sind oft mit immobilienrechtlichen Herausforderungen verknüpft. Meist lassen sich Erbschaften nur unter Berücksichtigung beider Rechtskreise auseinandersetzen. Deshalb berät Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler Mandanten auch im droit immobilier, dem Immobilienrecht. Eine besondere Expertise besteht in der Organisation und Begleitung von landwirtschaftlichen Betrieben in Frankreich. 

Gerichtliche Vertretung

Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler vertritt regelmäßig Mandanten vor französischen Gerichten (z.B. Tribunal judiciaire, vormals Tribunal de grande instance = Landgericht, Tribunal de commerce = Handelsgericht, Conseil des prud’hommes = Arbeitsgericht). Aufgrund seiner Stellung als Of Counsel der französischen Anwaltskanzlei AK AVOCATS in Paris, kann er auf Ressourcen vor Ort (d.h. in Frankreich) zurückgreifen.

Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler hat schon vor Gerichten in Bordeaux, Marseille, Draguignan, Paris, La Rochelle, Strasbourg, Dunkerque, Nizza, Dijon, Metz, Tours, Chartres, Poitiers, Rennes – um nur eine Auswahl aufzuführen – je nach Konstellation entweder als conseil de la demanderesse oder als conseil de la défenderesse erfolgreich Verfahren geführt.

Die Bandbreite reicht von Hauptsacheverfahren  (procédure au fond), zB Verhandlungen im Rahmen einer partage judiciare (gerichtliche Erbauseinandersetzung), zur Klärung von Urheberrechtsverlezungen bis hin zum einstweiligen Rechtsschutz in Form der procédure en référé. So etwa die zwangsweise Durchsetzung von Belieferungsansprüchen im Fall des abus d’une position dominante.

Eine der Besonderheiten des französischen Gerichtssystems ist es, dass in den Verfahren regelmäßig plädiert wird. Anders als vor deutschen Gerichten, befinden sich die Anwälte während den plaidoiries an Stehpulten und liefern sich juristische Diskussionen. Eine Vernehmung von Zeugen findet im Zivilverfahren selten statt.

Im Gegensatz zu den deutschen Kostenerstattungsregelungen gibt es in französischen Gerichtsverfahren keine Kostentragungspflicht der entstandenen Anwaltsgebühren (frais exposés) der unterlegenen Partei. Lediglich mittels des sog. Artikels 700 code de procédure civile kann der französische Richter aus Billigkeitsgründen der obsiegenden Partei einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch für entstandene Anwaltskosten zusprechen. Dies geschieht regelmäßig nicht, wenn sich ein Verbraucher gegen eine Versicherung, Bank, etc. zur Wehr setzt und unterliegt.

Dies mag sich zwar negativ anhören, kann aber durchaus von Vorteil sein, denn im Falle eines Unterliegens ist man grundsätzlich nicht verpflichtet der partie adverse, also der Gegenseite deren Kosten zu erstatten (anders als in Deutschland).

 

 

 

Dr. Moritz Votteler
Rechtsanwalt und Avocat au Barreau de Paris

Kanzleisitz:
Esslinger Str. 7 
70771 Leinfelden-Echterdingen
Deutschland

Tel.: +49 (0) 711 794 722 58
Mail: mail@kanzlei-votteler.eu

Domiciliation à Paris:
Me Moritz VOTTELER
AK AVOCATS
51 bis rue Sainte Anne
75002 Paris
France

 

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