Tribunal judiciaire de Paris: Verurteilung eines französischen Notares zur Auskunftserteilung hinsichtlich der Erben

Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler wurde von Gläubigern eines in Frankreich Verstorbenen damit beauftragt, Forderungen gegenüber dem Nachlass geltend zu machen. Das Problem bestand darin, dass keinerlei Informationen hinsichtlich der Erben vorlagen. Somit war eine Vollstreckung nicht möglich. Durch eine Anfrage bei dem Chambre des notaires de Paris (Notarkammer von Paris) konnte der Notar ermittelt werden, der mit der Auseinandersetzung des Erbes beschäftigt war. Gegenüber diesem wurden die Nachlassverbindlichkeiten angemeldet. Allerdings erteilte der Notar keine Informationen darüber, ob das Erbe angetreten wurde und, bejahendenfalls, von welchen Personen.

Deshalb strengte Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegenüber dem französischen Notar vor dem Tribunal judiciaire de Paris an. Wie gewünscht, verurteilte das Gericht den Notar, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zur Herausgabe einer Kopie des acte de notoriété (sinng. Erbschein) sowie des acte de partage (Dokument, welches die Aktiva und Passiva des Nachlasses sowie die Verteilung des Nachlassvermögens unter den Erben darstellt). In diesen Dokumenten sind sämtliche Erben samt ladungsfähiger Anschrift aufgeführt.

Einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen, unter Inanspruchnahme der Erben, stand nunmehr nichts mehr im Wege.

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