Tribunal judiciaire de la Rochelle: Zwangsvollstreckung in Immobilieneigentum

Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler hat für einen deutschen Insolvenzverwalter erfolgreich ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem Vollstreckungsrichter des Tribunal Judiciaire von La Rochelle geführt; in Form einer poursuite des créanciers gem. Art. 815-7 des französischen Code civil. Der deutsche Schuldner eines deutschen Insolvenzverfahrens war Teileigentümer einer Villa, die in Frankreich belegen war. Ziel des Verfahrens vor dem französischen Gericht war es, die bestehende Eigentümergemeinschaft der Immobilie aufzulösen, die Immobilie freihändig zu veräußern und den Veräußerungserlös gemäß dem jeweiligen Eigentumsanteil unter den Beteiligten aufzuteilen. Dieses Verfahren gestaltete sich rechtlich anspruchsvoll, da unter anderem ein Rückgriff auf die Verordnung (EU) 2015/848 erforderlich war. Denn es handelte sich um ein internationales Insolvenzverfahren.

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