Tribunal de commerce de Bordeaux: Belieferungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren

Rechtsanwalt und Avocat Dr. Moritz Votteler hat für ein deutsches Unternehmen im Zuge eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der so genannten assignation en référé, eine Belieferungspflicht durch ein französisches Unternehmen beantragt.

Das angerufene Tribunal de commerce in Bordeaux hat diesem Antrag stattgegeben und die Verfügung erlassen.

Hintergrund dieser gerichtlichen Auseinandersetzung war die sog. rupture brutale des relations commerciales établies (brutale Beendigung etablierter Geschäftsbeziehungen) durch einen französischen Lieferanten. Langjährige Lieferbeziehungen wurden, ohne rechtzeitige Ankündigung der Einstellung beendet und dies auf Initiative des französischen Vertragspartners und Antragsgegners. Das französische Handelsgesetzbuch (der sog .Code de commerce) sieht umfassende Ansprüche des Vertragspartners vor. Dieser kann unter anderem die Wiederaufnahme der vertraglichen Beziehungen über einen gewissen Zeitraum erzwingen und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

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