OLG Dresden: Löschung des E-Mail Accounts unzulässig

Das OLG Dresden hat mit Beschluss vom 05.09.2012 (Az. 4 W 961/12) darauf hingewiesen, dass die Löschung eines E-Mail Accounts nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei. Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses wurde dem Antragsteller ein E-Mail Account eingerichtet. Nach Beendigung des Vertrages löschte die andere Seite den gesamten E-Mail Account. Das OLG Dresden entschied, dass dem Antragsteller ein Schadenersatzanspruch wegen dem Löschen der Daten zustehen könne. Die andere Seite hätte vor deren Löschung dem Antragsteller Gelegenheit geben müssen, die gespeicherten Daten anderweitig zu sichern.

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